Unsere Mitgliederversammlungen

Gemäß § 9 Abs. 7 Satz 2 der Satzung werden hiermit die in der Mitgliederversammlung am 9. März 2024 gefassten Beschlüsse den Vereinsmitglieder*innen zur Kenntnis gegeben:

  • Beschluss 01/2024: Umwidmung Geldanlage Vereinsabriss
Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, das aktuell bestehende Guthaben in Höhe von 26.568 EUR umzuwidmen und für Folgearbeiten nach dem Abriss des Vereinsheims einzusetzen.

  • Beschluss 02/2024: „Pflichtstundenvergütung Außenheckenschnitt“
Die Mitgliederversammlung hat die Anerkennung des vorgestellten und diskutierten Vorschlages zur Pflichtstundenvergütung Außenheckenschnitt und die entsprechende Regelung in der Gartenordnung des Vereins beschlossen.
Gruppe 0 (ohne Außenhecke + ohne Rabatte) keine Gutschrift
Gruppe 1 (Außenhecke) 2 Stunden
Gruppe 2 (Außenhecke) 4 Stunden
Gruppe 3 (Außenhecke) 8 Stunden
Gruppe 4 (Außenhecke) 12 Stunden
Gruppe 5 (Außenhecke + Rabatte) 12 Stunden
Gruppe 6 (nur Rabatte) 10 Stunden
  • Beschluss 03/2024: „Pflichtstundenregelung für ältere Vereinsmitglieder“
Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, dass es keine besondere Pflichtstundenregelung für ältere Vereinsmitglieder gibt und die bestehenden Regelungen zu den Pflichtstunden für alle Vereinsmitglieder gleichermaßen unabhängig vom Alter gelten.

  • Beschluss 04/2024: Änderung der Gartenordnung
Die Mitgliederversammlung hat die vorgetragenen und diskutierten Änderungen der Gartenordnung des KGV „Erdenglück“ Chemnitz e.V. in der vorliegenden Form (Anlage 6 zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom 9. März 2024) beschlossen.

Die Änderung der Gartenordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und die geänderte Gartenordnung (Stand: März 2024) wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.

  • Beschluss 05/2024: Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung sowie Änderung der Vereinssatzung (in § 3 Abs. 4)
1. ) Die Mitgliederversammlung hat die vorgetragenen und diskutierten Änderungen der Beitrags- und Gebührenordnung des KGV „Erdenglück“ Chemnitz e.V. in der vorliegenden Form (Anlage 7 zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom 9. März 2024) beschlossen.

Die Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und die geänderte Gartenordnung (Stand: März 2024) wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.

2.) Die Mitgliederversammlung hat die Änderung der Vereinssatzung in § 3 Abs. 4 dahingehend beschlossen, dass die bisherige Formulierung „Die Aufnahme in den Verein kann von der Zahlung einer Aufnahmegebühr und einer Sicherungsgebühr in Höhe bis zu 150 EUR abhängig gemacht werden.“ ersetzt wird durch die Neuregelung: „Die Aufnahme in den Verein kann von der Zahlung einer Aufnahmegebühr und einer Sicherungsgebühr in Höhe der in der Beitrags- und Gebührenordnung genannten Beträge abhängig gemacht werden.“

Die Änderung der Satzung tritt mit der Eintragung beim Amtsgericht in Kraft. Hierüber wird auf der Homepage des Vereins berichtet.

Gemäß § 8 Abs. 6 Satz 2 der Satzung werden hiermit die in der Mitgliederversammlung am 11. März 2023 gefassten Beschlüsse den Vereinsmitglieder*innen zur Kenntnis gegeben:

  • Beschluss 01/2023: Vereinskonzeption und weitere Vorgehensweise Vereinsheim

Die Mitgliederversammlung stimmt dem vom Vorstand bei der Stadt Chemnitz eingereichten Fördermittelantrag inklusive Vereinskonzept (Anlage 4 zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom 11. März 2023) nachträglich zu.

  • Beschluss 02/2023: Neufassung der Satzung

Die Mitgliederversammlung beschließt die vorgetragene und diskutierte Neufassung der Satzung des KGV „Erdenglück“ Chemnitz e.V. in der vorliegenden Form (Anlage 7 zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom 11. März 2023).

Die Satzung tritt mit der Eintragung beim Amtsgericht in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Satzung sind vorhergehende Satzungen gegenstandslos.

  • Beschluss 03/2023: Neufassung der Gartenordnung

Die Mitgliederversammlung beschließt die vorgetragene und diskutierte Neufassung der Gartenordnung des KGV „Erdenglück“ Chemnitz e.V. in der vorliegenden Form (Anlage 8 zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom 11. März 2023).

Die Neufassung der Gartenordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.

  • Beschluss 04/2023: Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung

Die Mitgliederversammlung beschließt die vorgetragenen und diskutierten Änderungen der Beitrags- und Gebührenordnung des KGV „Erdenglück“ Chemnitz e.V. in der vorliegenden Form (Anlage 9 zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom 11. März 2023) mit der Änderung zu Abschnitt III Ziffer 8 der Erhöhung der Gebühren für nicht geleistete Pflichtstunden auf 20,00 €/Std.

Die Beitrags- und Gebührenordnung in der geänderten Fassung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.

  • Beschluss 05/2023: Finanzierung Reparatur Wasseranschluss Abschnitt C in 2023

Es wird beschlossen, die Kosten für die im Jahr 2023 erforderliche Reparatur des Wasseranschlusses in Abschnitt C in Hohe von 5.000 € aus den vorhandenen Rücklagen des Vereins zu finanzieren.

  • Wahl von GFin Sylvia Hofmann in den Vorstand (E 212)
  • Nachrichtliche Information des Vorstandes:

Der Vorstand wird bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen Vorschlag zum Thema „Pflichtstundenvergütung Außenheckenschnitt und Pflichtstundenregelung für ältere Vereinsmitglied*innen“ erarbeiten.

Gemäß § 8 Abs. 6 Satz 2 der Satzung werden hiermit die in der Mitgliederversammlung am 19. März 2022 gefassten Beschlüsse den Vereinsmitglieder*innen zur Kenntnis gegeben:

  • Beschluss 01/2022: Beitrags- und Gebührenordnung
Die Mitgliederversammlung beschließt die vorgetragene und diskutierte Beitrags- und Gebührenordnung in der vorliegenden Form (Anlage 4 zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom 19. März 2022). Die Beitrags- und Gebührenordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.

  • Beschluss 02/2022: Wasser- und Stromordnung
Die Mitgliederversammlung beschließt die vorgetragene und diskutierte Wasser- und Stromordnung in der vorliegenden Form (Anlage 5 zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom 19. März 2022). Die Wasser- und Stromordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.

  • Beschluss 03/2022: Erhebung Sicherungsgebühr bei Aufnahme eines Mitglieds in den KGV
Es wird beschlossen, dass die Aufnahme neuer Mitglieder*innen in den KGV „Erdenglück“ Chemnitz e.V. von der Zahlung einer Sicherungsgebühr gemäß Beitrags- und Gebührenordnung in Höhe von 150,00 EUR abhängig gemacht wird.

  • Beschluss 04/2022: Festlegung weitere Vorgehensweise Abriss Vereinsheim
Es wird im Hinblick auf das Vereinsheim folgende Vorgehensweise beschlossen:
  1. Der Vorstand wird für den KGV „Erdenglück“ Chemnitz e.V. bei der Stadt Chemnitz spätestens bis zum 31. August 2022 einen Fördermittelantrag nebst Konzept zur Umgestaltung der Fläche inkl. Abriss des Vereinsheims auf Grundlage der Kleingartenförderrichtlinie einreichen und dabei die bislang angesparte Umlage als Eigenmittel einsetzen.
  2. Zur Vorbereitung dieses Fördermittelantrages wird der Vorstand eine Stadtplanerin mit der Erstellung der entsprechenden Planunterlagen, die Teil des Fördermittelantrages werden, bis maximal 4.000 EUR beauftragen und hierfür einen Teil der bislang für den Abriss des Vereinsheims angesparten Umlage einsetzen.
  3. Bei Bewilligung der Fördermittel durch die Stadt Chemnitz wird das Konzept unter Inanspruchnahme der bewilligten Fördermittel ab 2023 umgesetzt und die Umlage für den Abriss von 25,00 EUR pro Mitglied kann dann ab 2023 entfallen. Der Vorstand behält sich vor, nach Vorlage Entscheidung der Stadt Chemnitz über den Fördermittelantrag eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, um über den weiteren Fortgang zu informieren und zu beschließen.

  • Beschluss 05/2022: Festlegung Ehrenamtspauschale für Vorstand und Kassenprüfer
Es wird beschlossen, dass den Mitgliedern des Vorstandes und den Kassenprüfern eine pauschalierte Aufwandsentschädigung (sog. Ehrenamtspauschale) gezahlt wird. Die Höhe der Ehrenamtspauschalen wird wie folgt festgelegt:
  • für die Vorstandsmitglieder: 350,00 EUR pro Amt p.a.
  • für die Kassenprüfer:             150,00 EUR pro Person p.a.

  • Nachwahl des Bauobmanns GF Kai Spiller (E 218)
Beschlüsse zur Mitgliedersammlung am 18.09.2021:
  •  Erhöhung der Mitgliedsbeiträge um 15,00 € auf 80,00 € ab 2022, um gestiegene Kosten abzufangen. Davon gehen 2022 an Stadtverband 2,50€,  2023 an Stadtverband 3,00 €  = 5,50 €
  • Zur Eindämmung der Waschbärplage können bei der unteren Jagdbehörde Waschbärfallen beantragt werden. Dafür muss ein Verantwortlicher benannt und dies von den Mitgliedern beschlossen werden. Unkosten pro Fang: 20,00 € vom Pächter des Kleingartens, der eine Falle beantragt.
Alle bis 2020 gefassten Beschlüssen bleiben ebenfalls  bestehen!

Beschlüsse zur Mitgliederversammlung am 07.03.2020:

Realisierung einer exakten Erfassung der Verbrauchsdaten von Elektroenergie und Trinkwasser. Die Wasserversorgung in den jeweiligen Abschnitten erfolgt erst dann,. Wenn alls Wasserurhen angebracht und verplombt sind, deren Funktion geprüft und der aktuelle Zähklerstand dokumentiert wurde.

Verantwortlich: Gartenwarte, Ableser und Wasserverantwortliche in den Abschnitten

Wir gehen davon aus, dass alle Gartenpächter an einer langfristigen Lösung interessiert sind und hier konstruktiv mitwirken, mitwirken auch in der Form, auf Vereinsfreunde einzuwirken, die der Meinung sind: Eigensinn geht vor Gemeinwohl“

Da zu diesem Termin alle Gartenpächter oder ein Beauftragter anwesend sind, ist es auch möglich, die Verplombung der Elektrozähler zu überprüfen und den Zählerstand zu dokumentieren.

Diese Verfahrensweise und die damit gemachten Erfahrungen bilden dann die Grundlage für die in der Mitgliederversammlung 2021 zu treffende Entscheidung zu einer allgemein verbindlichen Ordnung für den Umgang mit den Versorgungsmedien Elektroenergie und Trinkwasser.

Dieser Beschluss kann aufgrund der Coronakrise nicht umgesetzt werden!

Chemnitz, den 27.03.2020

Beschlüsse zur Mitgliederversammlung am 02.03.2019:

 

  1. Der Vorstand ist berechtigt, auf Antrag von Vereinsmitgliedern einer Ratenzahlung der Jahresrechnung zuzustimmen. Der Vorstand ist nicht berechtigt die finanzielle Situation zu hinterfragen.
    Der Vorstand ist berechtigt, Anträge auf Ratenzahlung abzulehnen. Er muss dies gegenüber dem Antragsteller nicht begründen.
    Die Ratenzahlung ist auf drei Raten begrenzt, deren Höhe kann individuell vereinbart werden und Zahlungen sollten zum 30.05. des laufenden Jahres abgeschlossen sein. Für die Aufwendungen und die Auslagen erhebt der Verein eine Aufwandsentschädigung von 5 €, zu zahlen mit der ersten Rate.
    Bei Zahlungsverzug oder vom Schuldner veränderten Ratenhöhen, wird die gesamte Vereinbarung hinfällig und der Restbetrag sofort fällig.
    Dem Schuldner werden bei Zahlungsverzug an den Versorgungsmedien die Zugänge z diesen gesperrt. Für die Wiederzuschaltung werden je Medium 25 € Aufwand berechnet.
    Der Vorstand ist berechtigt zum Betreiben offener Forderungen alle diesen Zweck dienenden, ihm dazu zur Verfügung stehenden und dafür notwendig erscheinenden Rechtsmittel anzuwenden, bis hin zu Mahnbescheiden und Eintreiben offener Forderungen per Gerichtsvollzieher.

 

  1. Die Gartenwarte stellen in Zusammenarbeit mit den für das Ablesen der Zählerstände verantwortlichen vereinsfreunden sicher, dass bis zum 30.06.2019 alle Elt- und Wasserzähler ordentlich verplombt sind. Für Gewährleistung der Verplombung im weiteren Betriebszeitraum ist der Nutzer/Pächter verantwortlich.
    In den Abschnitten, wo die Wasseruhren in den Wintermonaten demontiert werden, erfolgt die Verplombung durch die dafür zuständigen Vereinsfreunde mit, oder vor der Widerinbetriebnahme der Sommerwasserleitung. Der zu diesem Zeitpunkt aktuelle Zählerstand ist zu dokumentieren.
    Analog ist im Herbst beim Abstellen der Sommerwasserleitung, bzw. dem Ablesetermin zu verfahren.
    Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ablesung liegt beim Pächter/Nutzer. Dieser hat zu gewährleisten, dass zum gegebenen Termin entweder er persönlich, oder eine von ihm damit betraute Person anwesend ist und die Zahlen sind mit Unterschrift zu bestätigen.
    Abnehmer von Elektroenergie und Wasser, die keine Abrechnungszahlen entsprechend der vorgenannten Vorgehensweise vorweisen können, erhalten die Restwerte des Ablesebereiches für das jeweilige Medium komplett in Rechnung gestellt.
Beschlüsse zur Mitgliederversammlung am 03.03.2018:

  • Hecken und Rabatten
Bildung einer Arbeitsgruppe, die Festlegungen trifft über den Pflegeaufwand der Rabatten und Hecken und Neuordnung der Pflichtstunden dafür. Dazu rechnen wir mit der Mitarbeit von Pächtern aus allen Abschnitten. Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit geben Sie bitte dem Vorstand bekannt.
  • Pflichtstunden
Derzeit bestehen, auf Grund diverser, zum Teil nicht bekannter und zumeist mündlicher Zugeständnisse, unterschiedliche Ansprüche auf Stundengutschriften. Wir bitten deshalb um begründete Beantragung durch die Betroffenen ab 2018.
  • Ablesung von Strom und Wasser
Bei Nichtanwesenheit zur Ablesung von Strom und Wasser gilt ab 2019 nur die Anwesenheit in Ihrem Kleingarten! Letztmalig für 2018 kann eine Mitteilung bis 15.10. über den Briefkasten am Bauhof genutzt werden. Die Abgabe dieser Daten ist eine Bringschuld! Bei Nichtabgabe der Daten bzw. Abwesenheit zur Ablesung werden den säumigen Pächtern die Differenzen ihres Abschnittes berechnet. Die hohen Differenzen erfordern diese Maßnahme!
  • Zahlung der Jahresrechnung
Es kann vom Pächter mit dem Vorstand eine Ratenzahlung vereinbart werden. Dazu muss ein Antrag gestellt werden, der die Zahlungstermine enthält! Der finanzielle Mehraufwand (Buchungskosten, Porto) geht zu Lasten des Antragstellers.
  • Mitgliedsbeitrag
Bereits 2018 wurde durch den Stadtverband der Mitgliedsbeitrag für das 1. Mitglied um 5,00 € erhöht, dessen Erhöhung wird ab 2019 weitergegeben.

Beschlüsse zur Mitgliederversammlung am 01.04.2017:

  • Anschaffen eines neuen Rasentraktors, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist
  • Reparatur der Eidechse (Diese Beschlüsse gelten als Zustimmung der Mitgliederversammlung für Investitionen mit einem Wert von mehr 1.000 €.)
  • Die Gartenheimumlage in Höhe von 25,00 € wird beibehalten, zur Jahresrechnung eingefordert und nach Abzug der angefallenen Kosten auf den Abriss des Gartenheims angespart.

Beschlüsse zur Jahreshauptversammlung am 19.03.2016:

  • Zur Jahreshautversammlung am 19.03.2016 wurde der Abriss des Vereinsheims beschlossen.
    Zurzeit ergibt sich nach dem jetzigen Gutachten der Abrissfirma eine Selbstbeteiligung der Erstmitglieder in Höhe von 182,00 €. Dieser Betrag kann sich noch erhöhen, da erst alle Pächter (nach Aufforderung) bezahkt haben mssen und ein Gutachten höchstens 6 Monate Gültigkeit hat.
  • Beschlossen wurde eine Umlage für das Gartenheim (bis zum Abriss) in Höhe von 25,00 € pro Pächter. Das Restguthaben pro Pächter wird auf die Abrissgebühr angerechnet.
  • Bei Nichtzahlung der Jahresrechnung wird der Strom- und Wasseranschluss bis zur Zahlung der Rechnung und einer Strafzahlung von jeweils 20,00 € gesperrt.
  • Ab 2017 werden die Erstmitgliedsbeiträge um 15,00 € erhöht.
  • Die Gebühr bei Adressennachforschung wird dem Verursacher in Rechnung gestellt.
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