Gemäß § 9 Abs. 7 Satz 3 der Satzung werden hiermit die in der Mitgliederversammlung am 22. März 2025 gefassten Beschlüsse den Vereinsmitglieder*innen zur Kenntnis gegeben:
Erhöhung der Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliederversammlung hat die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge wie folgt beschlossen:
für Erstmitglieder | um 20,00 EUR | auf Beitrag von 100,00 EUR |
für Zweitmitglieder | um 2,50 EUR | auf Beitrag von 10,00 EUR |
Dieser Beschluss wird auch in der Beitrags- und Gebührenordnung umgesetzt. Die insoweit redaktionell anpasste Beitrags- und Gebührenordnung (Stand: März 2025) wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht
Entscheidung Pachtmehreinnahmen 2016 bis 2020
Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, diese Pachtmehreinnahmen zur Regulierung im Finanzplan 2025 zu verwenden.
Beschaffung Pkw-Anhänger – Umwidmung Überschuss Vereinsheimabriss
Die Mitgliederversammlung hat die Anschaffung eines Pkw-Anhängers für einen Anschaffungspreis in Höhe von max. 1.500,00 EUR brutto beschlossen und hierfür aus dem aktuell bestehenden Guthaben „Vereinsheimabriss“ in Höhe von 26.568,69 EUR umzuwidmen und für diesen Kauf einzusetzen.
Finanzierung Baumfällung Fürstenstraße – Umwidmung Überschuss Vereinsheimabriss
Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, die Kosten für die zur Herstellung bzw. Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erforderliche Baumfällung an der Fürstenstraße in Höhe von max. 3.500,00 EUR brutto aus dem aktuell bestehenden Guthaben „Vereinsheimabriss“ von 26.568,69 EUR umzuwidmen und für diese Arbeiten einzusetzen.
Einebnung Fläche ehemaliges Vereinsheim – Umwidmung Überschuss Vereinsheimabriss
Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, für die Rekultivierung (Einebnung, Auffüllen mit Erde und Rasensaat) der Fläche des ehemaligen Vereinsheims einen Betrag in Höhe von max. 5.000,00 EUR brutto aus dem aktuell bestehenden Guthaben „Vereinsheimabriss“ von 26.568,69 EUR umzuwidmen und für diese Arbeiten einzusetzen.
Vorsitzende | Kathleen Görres | Garten DII 176 |
stellvertretender Vorsitzender | Maik Wolf | Garten B 061 |
Finanzverantwortliche | Anja Streblau | Garten DII 174 |
Schriftführerin | Saskia Voigt | Garten DII 190 |
Chronist | — | — |
Fachberater | Karsten Hessel | Garten DI 133 |
Bauobmann | Johannes Hengl | Garten B 069 |
Revisionskommission | Monika Katzy | Garten DII 193 |
Revisionskommission | Jörg Schubert | Garten C 121 |
Gemäß § 9 Abs. 7 Satz 2 der Satzung werden hiermit die in der Mitgliederversammlung am 9. März 2024 gefassten Beschlüsse den Vereinsmitglieder*innen zur Kenntnis gegeben:
Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, das aktuell bestehende Guthaben in Höhe von 26.568 EUR umzuwidmen und für Folgearbeiten nach dem Abriss des Vereinsheims einzusetzen.
Die Mitgliederversammlung hat die Anerkennung des vorgestellten und diskutierten Vorschlages zur Pflichtstundenvergütung Außenheckenschnitt und die entsprechende Regelung in der Gartenordnung des Vereins beschlossen.
Gruppe 0 (ohne Außenhecke + ohne Rabatte) | keine Gutschrift |
Gruppe 1 (Außenhecke) | 2 Stunden |
Gruppe 2 (Außenhecke) | 4 Stunden |
Gruppe 3 (Außenhecke) | 8 Stunden |
Gruppe 4 (Außenhecke) | 12 Stunden |
Gruppe 5 (Außenhecke + Rabatte) | 12 Stunden |
Gruppe 6 (nur Rabatte) | 10 Stunden |
Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, dass es keine besondere Pflichtstundenregelung für ältere Vereinsmitglieder gibt und die bestehenden Regelungen zu den Pflichtstunden für alle Vereinsmitglieder gleichermaßen unabhängig vom Alter gelten.
Die Mitgliederversammlung hat die vorgetragenen und diskutierten Änderungen der Gartenordnung des KGV „Erdenglück“ Chemnitz e.V. in der vorliegenden Form (Anlage 6 zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom 9. März 2024) beschlossen.
Die Änderung der Gartenordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und die geänderte Gartenordnung (Stand: März 2024) wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.
1. ) Die Mitgliederversammlung hat die vorgetragenen und diskutierten Änderungen der Beitrags- und Gebührenordnung des KGV „Erdenglück“ Chemnitz e.V. in der vorliegenden Form (Anlage 7 zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom 9. März 2024) beschlossen.
Die Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und die geänderte Gartenordnung (Stand: März 2024) wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.
2.) Die Mitgliederversammlung hat die Änderung der Vereinssatzung in § 3 Abs. 4 dahingehend beschlossen, dass die bisherige Formulierung „Die Aufnahme in den Verein kann von der Zahlung einer Aufnahmegebühr und einer Sicherungsgebühr in Höhe bis zu 150 EUR abhängig gemacht werden.“ ersetzt wird durch die Neuregelung: „Die Aufnahme in den Verein kann von der Zahlung einer Aufnahmegebühr und einer Sicherungsgebühr in Höhe der in der Beitrags- und Gebührenordnung genannten Beträge abhängig gemacht werden.“
Die Änderung der Satzung tritt mit der Eintragung beim Amtsgericht in Kraft. Hierüber wird auf der Homepage des Vereins berichtet.
Gemäß § 8 Abs. 6 Satz 2 der Satzung werden hiermit die in der Mitgliederversammlung am 11. März 2023 gefassten Beschlüsse den Vereinsmitglieder*innen zur Kenntnis gegeben:
Die Mitgliederversammlung stimmt dem vom Vorstand bei der Stadt Chemnitz eingereichten Fördermittelantrag inklusive Vereinskonzept (Anlage 4 zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom 11. März 2023) nachträglich zu.
Die Mitgliederversammlung beschließt die vorgetragene und diskutierte Neufassung der Satzung des KGV „Erdenglück“ Chemnitz e.V. in der vorliegenden Form (Anlage 7 zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom 11. März 2023).
Die Satzung tritt mit der Eintragung beim Amtsgericht in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Satzung sind vorhergehende Satzungen gegenstandslos.
Die Mitgliederversammlung beschließt die vorgetragene und diskutierte Neufassung der Gartenordnung des KGV „Erdenglück“ Chemnitz e.V. in der vorliegenden Form (Anlage 8 zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom 11. März 2023).
Die Neufassung der Gartenordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.
Die Mitgliederversammlung beschließt die vorgetragenen und diskutierten Änderungen der Beitrags- und Gebührenordnung des KGV „Erdenglück“ Chemnitz e.V. in der vorliegenden Form (Anlage 9 zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom 11. März 2023) mit der Änderung zu Abschnitt III Ziffer 8 der Erhöhung der Gebühren für nicht geleistete Pflichtstunden auf 20,00 €/Std.
Die Beitrags- und Gebührenordnung in der geänderten Fassung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.
Es wird beschlossen, die Kosten für die im Jahr 2023 erforderliche Reparatur des Wasseranschlusses in Abschnitt C in Hohe von 5.000 € aus den vorhandenen Rücklagen des Vereins zu finanzieren.
Der Vorstand wird bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen Vorschlag zum Thema „Pflichtstundenvergütung Außenheckenschnitt und Pflichtstundenregelung für ältere Vereinsmitglied*innen“ erarbeiten.
Gemäß § 8 Abs. 6 Satz 2 der Satzung werden hiermit die in der Mitgliederversammlung am
19. März 2022 gefassten Beschlüsse den Vereinsmitglieder*innen zur Kenntnis gegeben:
Die Mitgliederversammlung beschließt die vorgetragene und diskutierte Beitrags- und Gebührenordnung in der vorliegenden Form (Anlage 4 zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom 19. März 2022).
Die Beitrags- und Gebührenordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.
Die Mitgliederversammlung beschließt die vorgetragene und diskutierte Wasser- und Stromordnung in der vorliegenden Form (Anlage 5 zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom 19. März 2022).
Die Wasser- und Stromordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.
Es wird beschlossen, dass die Aufnahme neuer Mitglieder*innen in den KGV „Erdenglück“ Chemnitz e.V. von der Zahlung einer Sicherungsgebühr gemäß Beitrags- und Gebührenordnung in Höhe von 150,00 EUR abhängig gemacht wird.
Es wird im Hinblick auf das Vereinsheim folgende Vorgehensweise beschlossen:
Es wird beschlossen, dass den Mitgliedern des Vorstandes und den Kassenprüfern eine pauschalierte Aufwandsentschädigung (sog. Ehrenamtspauschale) gezahlt wird. Die Höhe der Ehrenamtspauschalen wird wie folgt festgelegt:
Beschlüsse zur Mitgliedersammlung am 18.09.2021:
Alle bis 2020 gefassten Beschlüssen bleiben ebenfalls bestehen!
Beschlüsse zur Mitgliederversammlung am 07.03.2020:
Realisierung einer exakten Erfassung der Verbrauchsdaten von Elektroenergie und Trinkwasser. Die Wasserversorgung in den jeweiligen Abschnitten erfolgt erst dann,. Wenn alls Wasserurhen angebracht und verplombt sind, deren Funktion geprüft und der aktuelle Zähklerstand dokumentiert wurde.
Verantwortlich: Gartenwarte, Ableser und Wasserverantwortliche in den Abschnitten
Wir gehen davon aus, dass alle Gartenpächter an einer langfristigen Lösung interessiert sind und hier konstruktiv mitwirken, mitwirken auch in der Form, auf Vereinsfreunde einzuwirken, die der Meinung sind: Eigensinn geht vor Gemeinwohl“
Da zu diesem Termin alle Gartenpächter oder ein Beauftragter anwesend sind, ist es auch möglich, die Verplombung der Elektrozähler zu überprüfen und den Zählerstand zu dokumentieren.
Diese Verfahrensweise und die damit gemachten Erfahrungen bilden dann die Grundlage für die in der Mitgliederversammlung 2021 zu treffende Entscheidung zu einer allgemein verbindlichen Ordnung für den Umgang mit den Versorgungsmedien Elektroenergie und Trinkwasser.
Dieser Beschluss kann aufgrund der Coronakrise nicht umgesetzt werden!
Chemnitz, den 27.03.2020
Beschlüsse zur Mitgliederversammlung am 02.03.2019:
Beschlüsse zur Mitgliederversammlung am 03.03.2018:
Bildung einer Arbeitsgruppe, die Festlegungen trifft über den Pflegeaufwand der Rabatten und Hecken und Neuordnung der Pflichtstunden dafür. Dazu rechnen wir mit der Mitarbeit von Pächtern aus allen Abschnitten. Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit geben Sie bitte dem Vorstand bekannt.
Derzeit bestehen, auf Grund diverser, zum Teil nicht bekannter und zumeist mündlicher Zugeständnisse, unterschiedliche Ansprüche auf Stundengutschriften. Wir bitten deshalb um begründete Beantragung durch die Betroffenen ab 2018.
Bei Nichtanwesenheit zur Ablesung von Strom und Wasser gilt ab 2019 nur die Anwesenheit in Ihrem Kleingarten! Letztmalig für 2018 kann eine Mitteilung bis 15.10. über den Briefkasten am Bauhof genutzt werden. Die Abgabe dieser Daten ist eine Bringschuld! Bei Nichtabgabe der Daten bzw. Abwesenheit zur Ablesung werden den säumigen Pächtern die Differenzen ihres Abschnittes berechnet. Die hohen Differenzen erfordern diese Maßnahme!
Es kann vom Pächter mit dem Vorstand eine Ratenzahlung vereinbart werden. Dazu muss ein Antrag gestellt werden, der die Zahlungstermine enthält! Der finanzielle Mehraufwand (Buchungskosten, Porto) geht zu Lasten des Antragstellers.
Bereits 2018 wurde durch den Stadtverband der Mitgliedsbeitrag für das 1. Mitglied um 5,00 € erhöht, dessen Erhöhung wird ab 2019 weitergegeben.
Beschlüsse zur Mitgliederversammlung am 01.04.2017:
Beschlüsse zur Jahreshauptversammlung am 19.03.2016: