Ein Schottergarten ist eine Gartenfläche, die großflächig mit Steinmaterial bedeckt ist, häufig mit gebrochenen Steinen mit scharfen Kanten und ohne Rundungen (Schotter); für den gleichen Stil können aber auch Geröll, Kies oder Splitt verwendet werden. In der Sächsische Bauordnung wird unter anderem geregelt, wie „nicht bebaute Flächen bebauter Grundstücke“ zu gestalten sind: (§8 Abs. 1) „Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen.“
Beispiele für negative Auswirkung
Die Biodiversität: Auf den kahlen Flächen finden Tiere keine Nahrung und keinen Unterschlupf. Pflanzen sind unerwünscht.
Den Boden: Das natürliche Bodengefüge wird vernichtet oder zumindest stark beeinträchtigt. Der Boden verliert seine Funktionen.
Das Stadtklima: Schotterflächen wärmen sich bei Sonnenschein vor allem im Sommer enorm auf und halten diese Wärme auch über Nacht. Es fehlen meist Pflanzen, die sich durch Verdunstung und Schattenwurf positiv auf die Umgebung auswirken.
Den Wasserhaushalt: Schottergärten sind versiegelte Flächen, wenn bei der Anlage eine wasserundurchlässige Folie oder Beton verwendet wurde. Das Wasser muss an der Oberfläche ablaufen und wird nicht dem Grundwasser zugeführt.
Rabatten des Kleingartenvereins Die Rabatten in den öffentlich zugänglichen Bereichen des Kleingartenvereins Erdenglück sollen ein gepflegtes und gesamtheitliches Bild für die Vielfältigkeit von Pflanzen und Tieren, sowie ein Spiegelbild der kleingärtnerischen Nutzung in der Anlage geben. Weiterhin ist der Erhalt der Kleingartenflächen als unverzichtbares öffentliches Grün zum Klima- und Artenschutz Bestandteil des Bundeskleingartengesetzes.