Sehr geehrte Mitglieder, da der Vorstand in der Amtszeit lt. Satzung nur 2 Mitglieder nachkooptieren darf 10 Absatz 4: Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, können die verbliebenen Vorstandsmitglieder aus dem Kreis der Vereinsmitglieder bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied in den Vorstand kooptieren. Maximal dürfen zwei Vorstandsmitglieder kooptiert werden. wurde in der Vorstandssitzung am 08. Juli 2024
![Gartenfreund Johannes Hengl das Amt des Bauobmanns übertragen.](https://kgv-erdenglueck-chemnitz.de/wp-content/uploads/2021/10/hands-gea46df465_1920-1024x683.jpg)